Technische Mindestanforderungen

Errichtung und Betrieb von Anlagen.
MITNETZ GAS HD ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung des Netzes verantwortlich. Daher sind Anschlüsse nur unter Einhaltung technischer Mindestanforderungen zulässig.
Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen am Netz der MITNETZ GAS HD zur Entnahme von Gas gelten die Technischen Mindestanforderungen der Mitteldeutsche Netzgesellschaft GAS HD mbH (MITNETZ GAS HD) für den Anschluss an das Gasverteilernetz und dessen Nutzung (TMA).
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